| Fortbildung Ergotherapie / ergotherapeutische Fortbildungen des ITF |
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Das ITF Münster (Institut für Therapeutische Fortbildung) bietet zum Thema Ergotherapie hochqualifizierte Seminare, Weiterbildung und Fortbildung an. Wir schulen an den Seminarorten Münster, Dresden, Berlin, Bad Münder und Regensburg. Sowohl Berufsanfänger und Wiedereinsteiger als auch erfahrene Therapeuten nutzen unser Angebot an ergotherapeutischen Fortbildungen. Die Seminare zur Weiterbildung im Bereich Ergotherapie werden ergänzt durch Seminare im Bereich Physiotherapie und Logopädie. Wenn Sie mehr über die Ausrichtung in den unterschiedlichen Fachbereichen erfahren möchten, folgen Sie dem Link zum Bereich Ergotherapie Fortbildung am Ende dieses Absatzes. Mehr zum Thema: Fortbildung Ergotherapie |
| NEWS: Förderung durch Bildungsscheck in Brandenburg (500,- €) |
Das "Arbeitspolitische Programm Brandenburg" ermöglicht unseren Teilnehmer/innen/n die Beantragung einer finanziellen Förderung unserer Fortbildungsseminare (z.B. in Berlin oder Dresden) in Höhe von 500,- € pro Jahr.Für mehr Informationen - HIER KLICKEN! Bildungsscheck: Förderung individueller Qualifizierung für Beschäftigte Geltungsdauer: Die Förderung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg gilt vom 15.08.2009 bis 31.12.2010. Die Bildungsmaßnahmen müssen bis spätestens 31.12.2010 abgeschlossen sein, dann hat der Bildungsträger bis zum 15.02.2011 Zeit, die Schecks bei der LASA einzulösen. Kurzbeschreibung Wer erhält einen Bildungsscheck? Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg können bei der LASA einen Bildungsscheck erhalten. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen: im laufenden Kalenderjahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben. nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sein (außer im Rahmen von "Kommunal-Kombi"). sich derzeit nicht in einer Ausbildung oder einem Studium befinden. keine weiteren Zuschüsse zur Weiterbildung erhalten (z. B. Mittel aus dem EU-Förderprogramm "Grundtvig" oder der "Bildungsprämie" des Bundes). sich noch nicht für die Weiterbildungsmaßnahme angemeldet haben, für die der Bildungsscheck eingesetzt werden soll. Wie hoch ist der Bildungsscheck? Der Bildungsscheck hat eine Höhe von maximal 500 EUR. Pro Person können maximal zwei Bildungsschecks pro Jahr ausgestellt werden. Ein Bildungsscheck muss innerhalb eines halben Jahres eingelöst werden. Ist eine Eigenbeteiligung erforderlich? Jeder muss sich an den Kosten der Weiterbildung (ausschließlich Kursgebühren) beteiligen. Die Höhe der Eigenbeteiligung beträgt mindestens 10 % für Beschäftigte, die sich in Elternzeit befinden oder die im Rahmen des "Kommunal-Kombi" tätig sind oder die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II erhalten. Für alle anderen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten beträgt die Eigenbeteiligung an den Kursgebühren mindestesn 30 %. Welche Weiterbildung wird gefördert? Es kann eine individuelle berufliche Weiterbildung und ein Coaching zur persönlichen Karriereentwicklung und individuellen Berufswegeplanung gefördert werden. Ausgeschlossen von einer Förderung sind u. a. Angebote, die der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung dienen. Auch Einzelunterricht und berufsabschlussbezogenen Qualifizierungen sind nicht förderfähig. |
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Das "Arbeitspolitische Programm Brandenburg" ermöglicht unseren Teilnehmer/innen/n die Beantragung einer finanziellen Förderung unserer Fortbildungsseminare (z.B. in Berlin oder Dresden) in Höhe von 500,- € pro Jahr.